Liebe Freunde des Kulturerbes der Eisenbahn und des Tourismus, liebe Freunde der Chemin de Fer du Bocq,
Wir freuen uns, mit Ihnen die spannenden anstehenden Projekte zu teilen, die unsere Eisenbahnstrecke dank der großzügigen Zuschüsse der Wallonischen Region noch sicherer und komfortabler machen sollen. Wir beginnen dieses Jahr mit wichtigen Verbesserungsarbeiten an unserer Strecke, die nicht nur von der Expertise spezialisierter Unternehmen, sondern auch von der Hingabe unserer wertvollen Freiwilligen des PFT/Chemin de Fer du Bocq profitieren werden.
Ein riesiges Dankeschön an alle unsere Freiwilligen für ihren vollen Einsatz bei diesem Großprojekt!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese Arbeiten Auswirkungen auf unseren Fahrplan für den regulären Verkehr und die Sonderzüge im Jahr 2024 haben werden und danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis für diese vorübergehenden Anpassungen:
- Die regulären touristischen Züge werden bis zum 29. September verkehren, Reservierungen sind möglich!
- Gruppenreservierungen sind weiterhin möglich.
- Die Sonderzüge “Bocq Gourmand d’Automne”, “Halloween” und “Saint-Nicolas” werden im Jahr 2024 ausnahmsweise nicht durchgeführt.
Wir verstehen, dass Sie aufgrund dieser umfangreichen Arbeiten mehrere Monate lang nicht die Möglichkeit haben werden, das wunderschöne Bocq-Tal (wieder) zu entdecken. Bitte bedenken Sie jedoch, dass es unser Ziel ist, Ihre Erfahrung als Besucher zu verändern und unser Angebot zu erweitern.
Wenn Sie uns bei diesen spannenden Projekten unterstützen möchten, können Sie dies auf unserer Spendenseite tun: https://www.cfbocq.be/dons/
Sie können auch auf dem Laufenden bleiben, indem Sie sich für unseren Newsletter anmelden, indem Sie auf diesen Link klicken.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre weitere Unterstützung. Gemeinsam schaffen wir ein außergewöhnliches Bahn-Erlebnis!
Achtung! Auch wenn es weniger Personenzüge gibt, werden viele Bauzüge verkehren!
Wir möchten Sie daran erinnern, dass es sehr gefährlich und gesetzlich verboten ist, auf den Bahngleisen zu fahren.
(Artikel 7 des Gesetzes vom 27/04/2018 über die Bahnpolizei).